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Behandlungskosten

Ich lege sehr viel Wert auf Transparenz in meiner Praxis und kläre Sie vor der Behandlung über die anfallenden Kosten auf. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über die Behandlungskosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme. Bei Fragen sprechen Sie mich jederzeit gerne persönlich an!

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Sprechzeiten

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Tel.: 07222 - 83747

Welche Kosten fallen bei einer Behandlung in der Praxis an?

Zu Beginn jeder Behandlung steht eine ausführliche und zeitintensive Erstanamnese an, die ca. eineinhalb bis zwei Stunden in Anspruch nimmt. In der Erstanamnese besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und überlegen, welche Methoden geeignet sind, um größtmögliche Verbesserungen zu erzielen. Für die Erstuntersuchung berechne ich pro Stunde 110,00 Euro. Hinzukommen können ggf. Kosten für die Auswertung von Laborergebnissen.

Folgebehandlungen werden ebenfalls pro Stunde mit einem Betrag von 110,00 Euro abgerechnet. Wie viele Folgetermine notwendig sind hängt von Ihrem Therapieplan und der Entwicklung des Behandlungserfolgs ab. In der Regel werden die Zeiträume zwischen den Behandlungen bei günstigem Verlauf größer, sodass weniger Kosten für Sie anfallen. Medikamente und Material aus dem Praxisbedarf werden zu dem Stundensatz hinzu gerechnet.

Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten einer Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Es gibt jedoch einige Zusatzversicherungen, die diese Behandlungskosten bis zu einem festgelegten Betrag übernehmen oder teilweise vollständig erstatten. Informieren Sie sich dazu am besten bei Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte können Ihre Kosten je nach Leistungsträger häufig teilweise bis vollständig erstatten lassen. Welche Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Klären Sie die Kostenerstattung bitte persönlich mit Ihrer Versicherung ab. Meine Leistungen für Privatversicherte werden nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.

Wann müssen die Behandlungskosten bezahlt werden?

Sie bezahlen die Behandlungskosten direkt bar nach der Behandlung bei mir in der Praxis. Sie erhalten für Ihre Behandlung von mir eine Rechnung. Da ich nicht direkt mit den Versicherungen abrechne, müssen Sie die Kosten zunächst vollständig tragen. Im Anschluss können Sie die Rechnung zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen.

Was passiert, wenn ich meinen Termin ohne Absage nicht wahrnehme?

Wird ein fest vereinbarter Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt, berechne ich Ihnen entsprechend dem geplanten Behandlungsaufwand ein Ausfallshonorar.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie mich gerne zu meinen Sprechzeiten an oder hinterlassen Sie einen Rückrufwunsch auf meinem Anrufbeantworter.

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